Anlage AV nach EU-DSGVO
Seit dem BDSG sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Auftragsverarbeiter die Verarbeitung nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation – verarbeitet und mit geeigneten technisch und organisatorischen Maßnahmen sicherstellt, dass die Daten sicher sind (Artikel 32 EU-DSGVO). Im BDSG hieß dieses noch Auftragsdatenverarbeitung; nun heißt es Auftragsverarbeitung.
Wir stellen Ihnen unseren AV Vertrag (nach Artikel 28 Abs. 3 der EU-DSGVO) im IPHH Kundenportal als Download im Bereich Service zur Verfügung. Alle weiteren Informationen finden Sie in dem PDF Dokument.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz haben, so wenden Sie sich gerne jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten René Sasse unter 040 374919-50.