3G Regelung
IPHH setzt aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes (Beschluss vom Bundesrat am 19.11.2021) die 3G Reglung am Arbeitsplatz auch für alle Kunden, Partner als auch Dienstleister und Lieferanten ab Mittwoch, den 24.11.2021 um.
Der Zutritt zu unseren Büroflächen kann ausschließlich mit einem gültigen Nachweis ermöglicht werden. Sehen Sie dazu bitte auch die Webseite des BMAS Ziffer 1.1.12. "Was ist bezüglich der mitzuführenden 3G Nachweise zu beachten?".
Der Zutritt zu den Datacentern und anderen Bereichen ist ab dem 24.11.2021 nur noch nach den 3G Regeln möglich. Also für Personen mit gültigem Impfzertifikat, gültigem Zertifikat über eine COVID-19 Genesung oder einem aktuellen Testergebnis eines unabhängigen Testcenters (Schnell- oder PCR-Test). Eine Kontrolle wird vor Ort entweder permanent oder durch Stichproben durchgeführt. Bitte halten Sie die dafür notwendigen Unterlagen stets bereit.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema COVID-19 haben, so rufen Sie uns gerne jederzeit an.